Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r


Ausbildungsziel

Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Die Ziele und Inhalte der berufsbezogenen Unterrichtsfächer orientieren sich dabei an den beruflichen Qualifikationen, die gemäß Ausbildungsverordnung zu vermitteln sind.

Tätigkeitsfelder

Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren der Zahnärztin / dem Zahnarzt bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten. 

Sie organisieren den Praxisablauf, bereiten Instrumente auf und machen Röntgenaufnahmen. 

Zu den weiteren Aufgaben gehört die Koordination von Terminen und das Bestellen von Waren. 

Außerdem unterstützen sie die Zahnärztin /den Zahnarzt bei der Leistungsabrechnung . 

Ausbildungsvertrag

  • Vertragspartner sind der Ausbilder und die Auszubildende (bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern erforderlich).
  • Die Ausbildungsdauer umfasst 3 Jahre.
  • Die Vertragsdauer kann bei entsprechender Vorbildung (z.B. Abitur) evtl. verkürzt werden. Auskünfte erteilt die Zahnärztekammer.
  • Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Unterrichtsorganisation

Die Berufsschule ist eine berufsbegleitende Pflichtschule. Die Ausbildung wird im "Dualen System" durchgeführt, d.h. die Schülerin wird ca. 3,5 Tage in der Praxis und 1,5 Tage in der Schule ausgebildet.

Stundentafel

Inhalt Stunden
Religion 1
Deutsch 1
Gemeinschaftskunde 1
Englisch  1
Wirtschaftskompetenz  1
Lernfeldunterricht  7
Wahlpflichtbereich  1

Abschlussprüfung

  • Auf Grund besonderer Vereinbarungen werden in Baden-Württemberg die Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der Kammer-Abschlussprüfung gemeinsam durchgeführt. Damit wird auch in der Prüfung die gemeinsame Verantwortung der Partner im dualen System wahrgenommen, zudem eine Doppelprüfung für die Schülerinnen vermieden.
  • Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird bescheinigt durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule und den Kammerbrief.
  • Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus Hauptschulabschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis und Kammerbrief kann den Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden (9+3-Regelung).

Möglichkeiten der Weiterbildung

  • Zahnmedizinische Prophylaxehelferin (ZMP)
  • Zahnmedizinische Fachhelferin (ZMF)
  • Dentalhygienikerin (DH)
  • Zahnmedizinische Verwaltungshelferin (ZMV)

Genauere Informationen erteilt die Kammer.