Informationen für Ausbilder:innen

An- und Abmeldung von Auszubildenden

  • Die/der Ausbildende ist verpflichtet, die Anmeldung seiner Auszubildenden vorzunehmen.
  • Auch eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsvertrages teilen Sie der Schule unverzüglich mit.  
  • Wer eine andere als die eigentlich zuständige Berufsschule besuchen möchte, muss einen Gestattungsantrag stellen.


Stundenplan und Schulferien

  • Den Stundenplan Ihrer Auszubildenden können Sie im elektronischen Klassenbuch einsehen.
  • Einen Zugang beantragen Sie unter webuntis(at)gothein-schule.de.
  • Der Plan zu den Schulferien sind hier (bitte anklicken) abrufbar. 

Entschuldigungen / Freistellungen / Fehlzeiten

  • Entschuldigungen müssen schriftlich durch die Ausbilderin / den Ausbilder erfolgen. Durch die Unterschrift wird die Kenntnisnahme über die Fehlzeit bestätigt. Die Entschuldigung muss spätestens am dritten Berufsschultag vorliegen. Häufiges unentschuldigtes Fehlen tragen wir in das Zeugnis ein. Für unsere Berufsschüler:innen gilt die Berufsschulpflicht!
  • Freistellungen vom Unterricht können nur in Ausnahmefällen aus wichtigen Gründen erfolgen und müssen vorher schriftlich durch den Ausbildenden bei der Schule beantragt werden. Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur bei einer genehmigten Freistellung entschuldigt.
  • Fehlzeiten (entschuldigte und unentschuldigte) Ihrer Auszubildenden können Sie im elektronischen Klassenbuch einsehen. Eine zu hohe Zahl an Fehltagen kann zur Nichtzulassung zur Abschlussprüfung führen! Es entscheidet die zuständige Kammer.

Klassenarbeiten und Zeugnisse

  • Klassenarbeiten werden über das Schuljahr verteilt regelmäßig geschrieben. Lassen Sie sich von Ihren Auszubildenden alle Klassenarbeiten vorlegen. In der Regel sind dies – über alle Fächer verteilt – mindestens fünf Klassenarbeiten pro Halbjahr.
  • Zeugnisse werden jeweils Ende Januar und zu Ende des Schuljahres im Juli erteilt. (Ausnahme: Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr erhalten kein Halbjahreszeugnis.) Die Zeugnisse sind den Ausbildenden vorzulegen und von diesen zu unterschreiben. Die Klassenlehrer:innen kontrollieren die Unterschrift und damit die Kenntnisnahme.

Berichtsheft / Ausbildungsnachweis

Über das Führen der Ausbildungsnachweise informieren die jeweiligen Kammern


Offene Fragen?

Bei Fragen rund um die Ausbildung kontaktieren Sie die Abteilungsleitungen.