Wirtschaftsoberschule
(Oberstufe der Berufsoberschule)
Die Wirtschaftsoberschule vermittelt als Einrichtung des Zweiten Bildungsweges eine vertiefte und erweiterte allgemeine und fachtheoretische Bildung. Junge Erwachsene mit mittlerer Reife und kaufmännischer Ausbildung, die höhere Berufsziele anstreben, werden in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen eingeführt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Die Abschlussprüfung führt beim Nachweis von zwei Fremdsprachen zur allgemeinen Hochschulreife, mit nur einer Fremdsprache zum Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife.
Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Wirtschaftsoberschule sind:
Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Haupt-/ Werkrealschule erworbene dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 (G9) bzw. Klasse 10 (G8) des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik
a) ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss
oder
b) in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Anforderungen der Oberstufe voraussichtlich erfüllt werden können; zu der Aufnahmeprüfung wird auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung oder durch Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss nachweist.
sowie
c) das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und der Abschluss einer nach der Ausbildungsverordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich.
Der Schulleiter kann in begründeten Ausnahmefällen, vor allem im Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, eine andere als die nach Absatz c) einschlägige Berufsausbildung anerkennen.
Bewerber die bereits anderweitig die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erworben oder eine Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach einmaliger Wiederholung nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.
Einstieg in das zweite Schuljahr der Wirtschaftsoberschule:
Sofern noch Plätze frei sind und die Voraussetzungen wie oben gegeben sind, kann ein Einstieg ins zweite Schuljahr der WO unter folgenden Maßgaben erfolgen:
- Zeugnis der Fachhochschulreife
- Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer mindestens 2,5
- Deutsch, Englisch, Mathematik, berufliches Schwerpunktfach jeweils besser als Note 4
- Beratungsgespräch an der Schule
Die Teilnahme an der zweiten Fremdsprache (Spanisch) im zweiten Jahr ist nur dann möglich, wenn der schulische Nachweis über eine entsprechende Unterrichtsteilnahme am Berufskolleg nach dem für das
1. Schuljahr der Berufoberschule geltenden Lehrplan für die zweite Fremdsprache erbracht wird.
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen um Aufnahme sind bis spätestens Ende Februar an die Schule zu richten. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte
Berufstätigkeit,
2. beglaubigte Abschriften der Zeugnisse,
3. ein vollständig ausgefülltes Aufnahmeformular,
Anmeldungen mit unvollständig eingereichten Unterlagen sowie Unterlagen, die nicht beglaubigt sind, können beim Aufnahmeverfahren nicht berücksichtigt werden! Fehlende Nachweise sind in beglaubigter Kopie unverzüglich nachzureichen. Liegen bis zum Einschulungstag die erforderlichen Nachweise nicht vor, ist eine Aufnahme in die Wirtschaftsoberschule nicht möglich.
Können nicht alle Bewerber, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, in die Wirtschaftsoberschule aufgenommen werden, werden die Plätze nach einem vorgeschriebenen Auswahlverfahren zugewiesen.
Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.
Unterrichtsfächer:
Stundentafel
|
Fächer |
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
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1. Pflichtfächer |
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Religionslehre |
1 |
1 |
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Deutsch |
4 |
4 |
|
Englisch |
5 |
5 |
|
Geschichte mit Gemeinschaftskunde |
2 |
2 |
|
Wirtschaft |
6 |
6 |
|
Informatik |
2 |
2 |
|
Mathematik |
6 |
6 |
|
Physik |
2 |
2 |
|
Chemie |
- |
2 |
|
Projektarbeit |
2 |
- |
|
Summe |
30 |
30 |
|
2. Wahlfach |
|
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Zweite Fremdsprache (Spanisch) |
4 |
4 |
Studienberechtigung:
Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an einer Hochschule.
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt an allen wissenschaftlichen Hochschulen zum Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen sowie in Baden-Württemberg zum Studium
1. in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Soziologie, Politologie, Psychologie, Pädagogik einschließlich Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaften Sport/Sportwissenschaft;
2. für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, beruflichen Schulen, Sonderschulen,
3. für das Lehramt an Gymnasien in den in Nummer 1 genannten Fächern (soweit diese für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien zugelassen sind) sowie in Bildender Kunst, Musik und Sport,
4. in allen Fächern an Kunsthochschulen.
Für ein Beratungsgespräch steht Herr Sauter nach telefonischer Vereinbarung
(Durchwahl: 0621 293-2308 bzw. Sekretariat: 0621 293-2300) zur Verfügung.
