Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

Rechtsanwaltsfachangestellte/r

 

 

1. Ausbildungsziel

 

„Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu ver­mitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern." (§ 10 Abs. 1 Satz 1 SchG)

 

Die Ziele und Inhalte der berufsbezogenen Unterrichtsfächer orien­tieren sich dabei an den beruflichen Qualifikationen, die gemäß Aus­bildungsverordnung zu vermitteln sind.

 

Rechtsanwaltsfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter und Mitar­beiterinnen von Selbständigen, die auf den verschiedensten Gebieten der Rechtspflege im Interesse ihrer Mandanten tätig sind. Sie nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben in den Rechtsan­waltskanzleien wahr. Um die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten handlungsorientiert verfügbar zu machen, wird Einzelwis­sen zu Lernzusammenhängen verknüpft. Durch handlungs- und pra­xisorientiertes Lernen soll die Berufsschule zusammen mit der Kanzlei im Rahmen des dualen Systems die Grundlage für den beruflichen Erfolg legen.

 

 

2. Aufnahmevoraussetzungen

 

§ Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein für den Ausbildungsberuf "Rechtsanwaltsfachangestellte/r" abgeschlos­sener Ausbildungsvertrag.

§ Die Schulpflicht ist an der Berufsschule zu erfüllen, in deren Schul­bezirk der Ausbildungsort liegt.

§ Die Anmeldung erfolgt durch die Kanzlei.

 

 

3. Ausbildungsvertrag

 

§ Vertragspartner sind der Ausbildende und die/der Auszubildende (bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich).

§ Die Ausbildungsdauer umfasst in der Regel 3 Jahre.

§ Die Vertragsdauer kann bei entsprechender Vorbildung (z.B. Abitur) evtl. verkürzt werden. Auskünfte erteilt die Rechtsanwaltskammer.

§ Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die Rechts­anwaltskammer.

 

4. Unterrichtsorganisation

 

Die Berufsschule ist eine berufsbegleitende Pflichtschule. Die Ausbil­dung erfolgt im dualen System der Berufsausbildung, d. h. die Be­rufsschüler besuchen 1 ½ Tage pro Woche die Berufsschule, die rest­liche Arbeitszeit dient der Ausbildung im Betrieb. Dadurch wird das Bildungs- und Beschäftigungssystem optimal miteinander verbunden.

 

5. Stundentafel, Prüfungsfächer und -zeiten

 

 

Fachbezeichnung

Lang-|Kurzzeit-

Prüfungs-

Zgn.

Ø-

RAK

 

klasse

zeit

Note

Note

 

Ausbildungsjahr

1.

2.

3.

(1)

(2)

(3)

(4)

Pflichtfächer

 

 

 

 

 

 

 

Religionslehre

1|1

1|1

1

---

1:--

--

--

Deutsch

1|1

1|1

1

120 Min.

1:2

1

--

Gemeinschaftskunde

1|1

1|1

1

60 Min.

1:2

1

--

Allgemeine Wirtschaftslehre

1|1

1|1

1

45 Min.

1:2

1

P

Rechnungswesen

1|1

1|1

1

60 Min.

1:2

1

P

Datenverarbeitung

-|-

1|1

1

---

1:--

--

--

Textverarbeitung

2|1

-|-

--

---

---

--

--

Kosten- und Gebührenrecht

--|1

2|2

2

90 Min.

1:2

1

P

Allgemeine Rechtslehre

2|2

1|1

1

45 Min.

1:2

1

P

Verfahrens- und

Zwangsvollstrechungsrecht

 

2|2

 

2|2

 

2

 

90 Min.

 

1:2

 

1

 

P

Wahlpflichtfächer

 

 

 

 

 

 

 

S/E-Programm

(2)

(2)

(2)

 

 

 

 

Berufsorientierter

Projektunterricht (BOP)

 

1|1

 

-|-

 

--

 

---

 

---

 

--

 

--

Fachbezogene

Informationsverarbeitung

 

--|1

 

1|1

 

1

[30 Min.]

[60 Min.]

 

1:--

 

--

 

P

Summe

13

13

13

 

 

 

 

 

Hinweise:

(1) Im Rahmen der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Rechts­anwaltsfachangestellten legen die Auszubildenden im Prüfungsfach Fachbe­zogene Informationsverarbeitung eine Prüfung ab. Die Prüfungsdauer beträgt für das Fach Textbearbeitung 60 Minuten und für das Fach Textverarbeitung 30 Minuten.

(2) Bei der Ermittlung der Endnoten der Prüfungsfächer (lt. Berufsschulordnung) zählen die Anmeldenoten einfach [1:2] und die Noten der schriftlichen Prüfung doppelt. In den Fächern, in denen nicht geprüft wird, werden die Anmeldenoten als Endnoten [1:--] in das Abschlusszeugnis übernommen.

(3) Die Durchschnittsnote [Ø-Note] ist der arithmetische Mittelwert der oben mit [1] gekennzeichneten Noten.

(4) Die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer (RAK) erstreckt sich unter anderem über die mit [P] gekennzeichneten Fächer.

(Vgl. Prüfungsordnung für die ...)

 

6. Abschlussprüfung

 

In Baden-Württemberg wird die gemeinsame Verantwortung von Berufsschule und Wirtschaft auch dadurch zum Ausdruck gebracht, in dem man die Abschlussprüfung der Berufsschule und den schriftlichen Teil der Kammer-Abschlussprüfung gemeinsam durchführt. Damit wird auch eine Doppelprüfung für die Auszubildenden vermieden.

 

Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird bescheinigt durch das Ab­schlusszeugnis der Berufsschule und den Kammerbrief.

 

Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus

 

§ Abschlusszeugnis der Hauptschule

§ Abschlusszeugnis der Berufsschule und

§ Kammerbrief

 

kann den Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleich­wertiger Bildungsstand zuerkannt werden (9+3-Regelung).

 

7. Möglichkeiten der Weiterbildung

 

§ Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin

(Genauere Informationen erteilt die Rechtsanwaltskammer)

§ Abitur in zwei Jahren

(siehe Wirtschaftsoberschule)

§ Erwerb der Fachhochschulreife

(siehe Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife)

Aktuell

30.01.2012
MF praktische Prüfung
01.02.2012
Ausgabe der Halbjahresinformationen/-zeugnisse (1. bis 10.2. )
01.02.2012
WO ZK- Hörverstehen Spanisch
08.02.2012
ZF Lernfeldarbeiten
08.02.2012
WO ZK- Hörverstehen E
08.02.2012
BFW2 Zentrale Klassenarbeit Hörverstehen E

Blockplan für das nächste Schuljahr
2011-2012_Blockplan-EGS.pdf
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