Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

Ausführliche Informationsmappe:
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Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte


1. Ausbildungsziel

Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Die Ziele und Inhalte der berufsbezogenen Unterrichtsfächer orientieren sich dabei an den beruflichen Qualifikationen, die gemäß Ausbildungsverordnung zu vermitteln sind.

 

2. Aufnahmevoraussetzung

 

·       Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein für den Beruf "pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte" abgeschlossener Ausbildungsvertrag.

·       Die Schulpflicht ist an der Berufsschule zu absolvieren, in deren Schulbezirk der Ausbildungsort liegt.

·       Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

 

3. Ausbildungsvertrag

 

·       Vertragspartner sind der Ausbilder und die Auszubildende (bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern erforderlich).

·       Die Ausbildungsdauer umfasst 3 Jahre.

·       Die Vertragsdauer kann bei entsprechender Vorbildung (z.B. Abitur) evtl. verkürzt werden. Auskünfte erteilt die Apothekerkammer.

·       Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die Kammer.

 

 

4. Unterrichtsorganisation

 

Die Berufsschule ist eine berufsbegleitende Pflichtschule. Die Ausbildung wird im "Dualen System" durchgeführt, d.h. die Schülerin wird ca. 3,5 Tage in der Praxis und 1,5 Tage in der Schule ausgebildet.

 

 

5. Unterrichtsfächer – Stundentafel

 

Ausbildungsberuf: Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r

 

Fächer

durchschnittliche Zahl der Wochenstunden

 

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

1. Pflichtfächer

 

 

 

1.1 Allgemeiner Bereich

3

3

3

Religionslehre

1

1

1

Deutsch

1

1

1

Gemeinschaftskunde

1

1

1

 

 

 

 

1.2 Fachlicher Bereich

9

8

8

 

 

 

 

Wirtschafts- u. Betriebskunde

2

3

3

Pharmazie

3

3

2

Rechnungswesen

1

1

2

Datenverarbeitung

1

1

-

Textverarbeitung

2

-

1

 

 

 

 

2. Wahlpflichtfächer

1

2

2

 

 

 

 

Summe

13

13

13

 

6. Abschlussprüfung

 

·       Auf Grund besonderer Vereinbarungen werden in Baden-Württemberg die Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der Kammer-Abschlussprüfung gemeinsam durchgeführt. Damit wird auch in der Prüfung die gemeinsame Verantwortung der Partner im dualen System wahrgenommen, zudem eine Doppelprüfung für die Schülerinnen vermieden.

·       Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird bescheinigt durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule und den Kammerbrief.

·       Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 aus Hauptschulabschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis und Kammerbrief kann den Hauptschulabsolventen ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden (9+3-Regelung).

 

 

7. Möglichkeiten der Weiterbildung

 

Mit dem mittleren Bildungsabschluss besteht prinzipiell auch die Möglichkeit, den Ausbildungsberuf einer "pharmazeutisch-technischen Assistentin" zu ergreifen.

Dauer: 2 Jahre Schule; 1/2 Jahr Praktikum in einer Apotheke.

Genauere Informationen erteilt die Kammer.

 

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