Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel

 

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Fächer und Prüfungsbereiche im Ausbildungsberuf "Kaufmann / -frau im Groß- und Außenhandel".

Um detaillierte Informationen zu diesem Ausbildungsberuf zu erhalten, klicken Sie auf den folgenden Link (mehr Infos).

 

Außerdem steht eine kurze Zusammenfassung mit allen wichtigen Punkten für Ausbilder im Folgenden als Download für Sie bereit.

 

 

Infomappe Groß- und Außenhandel
Stand: September 2011
Infomappe GuA 11.1.pdf
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Stundentafel sowie Prüfungsfächer und -zeiten

 

 

Fachbezeichnung

Langzeit-

Prüfungs-

Zgn.

Ø-

IHK

 

klasse

zeit

Note

Note

 

Ausbildungsjahr

1.

2.

3.

 

(1)

(2)

(3)

Pflichtbereich

 

 

 

 

 

 

 

Religionslehre

1

1

1

---

1:--

--

--

Deutsch

1

1

1

120 Min.

1:2

1

--

Gemeinschaftskunde

1

1

1

60 Min.

1:2

1

--

Betriebswirtschaft

 

 

 

---

1:--

1

--

Steuerung und Kontrolle

 

 

 

---

1:--

1

--

Gesamtwirtschaft

8

8

8

---

1:--

1

--

Informations-verarbeitung

 

 

 

---

---

--

--

Projektkompetenz

 

 

 

---

1:--

1

--

Prüfungsbereiche

 

 

 

 

 

 

 

Großhandelsgeschäfte

 

 

 

180 Min.

--:1

1

P

Kaufmännische Steuerung

und Kontrolle, Organisation

 

 

 

 

90 Min.

 

--:1

 

1

 

P

Wirtschafts-

und Sozialkunde

 

 

 

 

60 Min.

 

--:1

 

1

 

P

Wahlpflichtbereich

 

 

 

 

 

 

 

S/E-Programm

(2)

(2)

(2)

 

 

 

 

Berufsbezogenes Englisch

2

2

2

---

1:--

--

--

Summe

13

13

13

 

 

 

 

 

Hinweise:

(1) Entsprechend der Berufsschulordnung vom 10. Juli 2008 ist die in der Stun­dentafel ausgewiesene Projektkompetenz integrativer Bestandteil des berufs­theoretischen Unterrichts. Bei der Ermittlung der Endnoten der Prüfungsfächer Deutsch und Gemeinschaftskunde zählen die Anmeldenoten einfach [1:2] und die Noten der schriftlichen Prüfung doppelt. In den Fächern, in denen nicht ge­prüft wird, werden die Anmeldenoten als Endnoten [1:--] in das Abschlusszeug­nis übernommen. In den Prüfungsbereichen werden die in der jeweiligen Prü­fung erzielten Leistungen in Form einer auf die erste Dezimalstelle ermittelten Endnote [--:1] in das Abschlusszeugnis übernommen.

(2) Die Durchschnittsnote [Ø-Note] ist der arithmetische Mittelwert der in der Spalte mit [1] gekennzeichneten Noten.

(3) Die Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) erstreckt sich unter anderem über die mit [P] gekennzeichneten Fächer.

(Vgl. Berufsschulordnung)

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