Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH)

 

 

 

Allgemeines

Das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Eberhard-Gothein-Schule in Mannheim ermöglicht Bewerbern mit einem mittleren Schulabschluss und einer abgeschlossenen kaufmännischen (oder Verwaltungs-) Ausbildung den Erwerb der Fachhochschulreife, die zum Studium an allen Fachhochschulen und zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst des gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienstes berechtigt.

 

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung am Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife qualifiziert, aufbauend auf einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Wirtschaft oder Verwaltung, durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Unterricht zum Studium an Fachhochschulen.

 

Beginn und Dauer

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitunterricht. Sie beginnt nach den Sommerferien und dauert ein Schuljahr.

 

Abschluss

Durch Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben, die zum Studium an allen Fachhochschulen und zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst des gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienstes (Inspektorenlaufbahn bei Bund, Ländern, Gemeinden, Bundeswehrverwaltung, Arbeitsverwaltung, Finanzverwaltung, Bibliotheken, Bundesbahn, Institutsverwaltungen, Bundespost) berechtigt.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Bildungsabschluss

Fachschulreife oder Realschulabschluss oder Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder  Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

Berufsausbildung

Abgeschlossene, mindestens zweijährige kaufmännische Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder schulische Berufsausbildung (z. B. BK I und BK II), ggf. in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder fünf Jahre kaufmännische, für das BK förderliche Berufserfahrung (über die förderliche Berufserfahrung entscheidet in Zweifelsfällen das Oberschulamt); der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule kann bis zu einem Jahr anerkannt werden.

Sprachkenntnisse

Bei ausländischen Bewerbern sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich.

Bewerber, die bereits anderweitig die Qualifikation für das Studium an einer Fachhochschule erworben haben oder eine Prüfung zum Erwerb der Fachschulreife wiederholt nicht bestanden haben, können nicht aufgenommen werden.

Wenn die Aufnahmefähigkeit der Schule überschritten wird, findet ein Auswahlverfahren statt.

 

Ausbildungsgang

Alle Schüler werden zunächst auf  Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses, wer die Probezeit bestanden hat. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen.

 

Stundentafel

Folgende Pflichtfächer werden unterrichtet:

 

Fach

Wochenstunden

Religionslehre

1

Deutsch

4

Geschichte mit Gemeinschaftskunde

2

Englisch

6

Mathematik

6

Informatik

2

Physik

2

Chemie

2

Berufsbezogenes Schwerpunktfach:
Betriebswirtschaftslehre

7

 

 

Beratung

Für ein Beratungsgespräch steht Herr Oberstudienrat Peter Sauter nach telefonischer Vereinbarung (Durchwahl: 06 21/ 2 93 - 23 08) zur Verfügung.

 

Aufnahmeverfahren - Anmeldung:

Richten Sie Ihren (leserlich und vollständig) ausgefüllten Aufnahmeantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Direktion der

Eberhard-Gothein-Schule, Postfach 12 05 61, 68056 Mannheim,

oder geben Sie ihn persönlich im Sekretariat der Schule (Mannheim, U 2, 2-4, Zimmer 110) ab. Aufnahmeanträge finden Sie hier auf der Web-Site unter "Anmeldung". Bitte geben Sie unbedingt Ihre Email-Adresse an, damit wir zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ihren bisherigen Bildungsweg und eine evtl. ausgeübte Berufstätigkeit,
  • beglaubigte Abschriften der Zeugnisse, die Ihren mittleren Bildungsabschluss und den Berufs(schul)abschluss belegen (Abschlusszeugnis der Schule und Kammerzeugnis)
  • eine Erklärung, ob und ggf. an welchem Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife Sie bereits an einer Aufnahmeprüfung teilgenommen haben,
  • ob Sie an ein anderes Berufskolleg ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet haben,
  • ob und ggf. mit welchem Ergebnis Sie schon an Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen bzw. die gymnasiale Oberstufe besucht haben.

Ein zum Anmeldetermin noch nicht vorliegendes Zeugnis ist in beglaubigter Abschrift unverzüglich nachzureichen; in diesem Fall ist dem Aufnahmeantrag eine Kopie des letzten Schulzeugnisses beizufügen. Liegen bis zum Einschulungstag (in der ersten Woche nach den Sommerferien) die erforderlichen Nachweise nicht vor, ist eine Aufnahme in das Berufskolleg nicht möglich.

 

Zur Anmeldung

 

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Aktuell

30.01.2012
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