Duales Berufskolleg (IHK)
Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform
- Schwerpunkt Steuern -
1. Art und Zweck der Ausbildung
Die Kaufmännischen Berufskollegs - besondere Bildungsgänge für Abiturientinnen und Abiturienten - bereiten im Zusammenwirken mit den betrieblichen Ausbildungsstätten auf den schulischen und beruflichen Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen vor. Darüber hinaus werden in einzelnen Bereichen dieser Berufe Zusatzqualifikationen vermittelt, die es ermöglichen, besonderen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Das Kaufmännische Berufskolleg in Teilzeitform
§ richtet sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System
§ ergänzt die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung dieses Berufes vorgeschrieben sind
§ findet während der Berufsausbildung statt
Auszubildende profitieren durch die bereits in der Ausbildung erworbenen zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, in dem sich ihre Beschäftigungs- und Karrierechancen verbessern. Durch ihre schnellere Einsetzbarkeit nach der Ausbildung in der Kanzlei erhöhen sich auch ihre Übernahme- und Aufstiegschancen. Gleichzeitig legen sie bereits in der Ausbildung den Grundstein für den Einstieg in das lebensbegleitende Lernen.
Wichtigstes Motiv der Ausbildungskanzleien dafür, dass sie ihren Auszubildenden Zusatzqualifikationen anbieten, ist die Vermittlung betriebsspezifisch benötigter Fachkenntnisse. Durch das flexible Instrument der Zusatzqualifikationen kann zeitnah auf betrieblichen Qualifizierungsbedarf reagiert werden, um so die Ausbildung betriebsnah und effizient zu gestalten. Gleichzeitig sind Zusatzqualifikationen ein geeignetes Förderungsinstrument für begabte Auszubildende.
Die Gegenüberstellung der Vorteile, die für Zusatzqualifikationen sprechen, ermöglicht den Jugendlichen einen Perspektivwechsel auf die Seite der Kanzlei und schärft den Blick für die eigene berufliche Zukunft.
Vorteile der Zusatzqualifikation
für die Auszubildende
§ Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben
§ Zeitersparnis durch Höherqualifizierung während derAusbildung
§ Bessere Einsetzbarkeit nach der Ausbildung in der Kanzlei
§ Bessere Übernahme- und Beschäftigungschanchen
ð Verbesserung in dem Erwerb von Kompetenzen
für die Kanzleien
§ Flexible und aktuelle Anpassung möglich
§ Förderung leistungsstarker Auszubildender
§ Steigerung und Attraktivität der betrieblichen Ausbildung
§ Bedarfsgerechte Ausbildung nach Maß
ð Erhöhung der Effizienz in der Ausbildung
2. Aufnahmevoraussetzungen
§ Allgemeine Hochschulreife oder in besonders begründeten Fällen auch Fachhochschulreife.
§ Ausbildungsvertrag als Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte über 3 Jahre.
§ Die Anmeldung erfolgt durch die Kanzlei.
3.Unterrichtsorganisation
Das Berufskolleg wird in Teilzeitform durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt im dualen System der Berufsausbildung, d. h. die Schüler besuchen 1 ½ Tage pro Woche das Berufskolleg. Die restliche Arbeitszeit dient der Ausbildung im Betrieb.
4.Stundentafel, Prüfungsfächer und -zeiten
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Fachbezeichnung |
Unterrichts- |
Prüfungs- |
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stunden |
zeit |
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Ausbildungsjahr |
1. |
2. |
3. |
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|
Pflichtbereich |
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|
|
Allgemeine Wirtschaftslehre |
4 |
2 |
1 |
90 Min. |
|
Spezielle Betriebswirtschaftslehre |
4 |
4 |
4 |
150 Min. |
|
Rechnungswesen |
2 |
3 |
2 |
120 Min. |
|
Anwendungsbezogene Datenverarbeitung |
-- |
1 |
3 |
--- |
|
Textverarbeitung |
1 |
-- |
|
--- |
|
Zusatzfächer |
|
|
|
|
|
Buchführung mit Steuer-recht (Aufbaustufe) |
2 |
2 |
2 |
90 Min. |
|
Sozialversicherungslehre |
-- |
1 |
1 |
60 Min. |
|
Summe |
13 |
13 |
13 |
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5. Abschlussprüfung
Der Bildungsgang wird nach einer dreijährigen Ausbildung mit einer schulischen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte und einer Zusatzprüfung zum Erwerb des Assistentenabschlusses abgeschlossen.
Prüfungsbereiche
§ Allgemeine Wirtschaftslehre
§ Spezielle Betriebswirtschaftslehre
§ Rechnungswesen
Zusatzfächer
§ Buchführung mit Steuerrecht (Aufbaustufe)
§ Sozialversicherungslehre
Die Auszubildenden erhalten am Ende ihrer Ausbildung ein Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs in Teilzeitform und eine Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung
Finanzassistent / Finanzassistentin Schwerpunkt Steuern
Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen Herr Studiendirektor Lautenschläger unter der Telefonnummer 0621/293-2313 gern zur Verfügung.