Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

Duales Berufskolleg (IHK)

 

Kaufmännisches Berufskolleg in Teilzeitform

- Schwerpunkt Steuern -

 

 

1. Art und Zweck der Ausbildung

 

Die Kaufmännischen Berufskollegs - besondere Bildungsgänge für Abitu­rientinnen und Abiturienten - bereiten im Zusammenwirken mit den be­trieblichen Ausbildungsstätten auf den schulischen und beruflichen Ab­schluss in anerkannten Ausbildungsberufen vor. Darüber hinaus werden in einzelnen Bereichen dieser Berufe Zusatzqualifikationen vermittelt, die es ermöglichen, besonderen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können.

 

Das Kaufmännische Berufskolleg in Teilzeitform

 

§ richtet sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf im dualen System

§ ergänzt die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbil­dungsordnung dieses Berufes vorgeschrieben sind

§ findet während der Berufsausbildung statt

 

Auszubildende profitieren durch die bereits in der Ausbildung erworbenen zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, in dem sich ihre Beschäftigungs- und Karrierechancen verbessern. Durch ihre schnellere Einsetzbarkeit nach der Ausbildung in der Kanzlei erhöhen sich auch ihre Übernahme- und Auf­stiegschancen. Gleichzeitig legen sie be­reits in der Ausbildung den Grund­stein für den Einstieg in das  lebensbegleitende Lernen.

 

Wichtigstes Motiv der Ausbildungskanzleien dafür, dass sie ihren Auszubil­denden Zu­satzqualifikationen anbieten, ist die Vermittlung betriebsspezi­fisch benötigter Fachkenntnisse. Durch das flexible Instrument der Zusatz­qualifikationen kann zeitnah auf betrieblichen Qualifizierungsbedarf reagiert werden, um so die Ausbildung betriebsnah und effizient zu gestalten. Gleichzeitig sind Zusatzqualifikationen ein geeignetes Förderungsinstrument für begabte Auszubildende.

 

Die Gegenüberstellung der Vorteile, die für Zusatzqualifikationen sprechen, ermöglicht den Jugendlichen einen Perspektivwechsel auf die Seite der Kanzlei und schärft den Blick für die eigene berufliche Zukunft.

 

Vorteile der Zusatzqualifikation

 

für die Auszubildende

 

§ Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben

§ Zeitersparnis durch Höherqualifizierung während derAusbildung

§ Bessere Einsetzbarkeit nach der Ausbildung in der Kanzlei

§ Bessere Übernahme- und Beschäftigungschanchen

 

ð Verbesserung in dem Erwerb von Kompetenzen

 

für die Kanzleien

 

§ Flexible und aktuelle Anpassung möglich

§ Förderung leistungsstarker Auszubildender

§ Steigerung und Attraktivität der betrieblichen Ausbildung

§ Bedarfsgerechte Ausbildung nach Maß

 

ð Erhöhung der Effizienz in der Ausbildung

 

 

2. Aufnahmevoraussetzungen

 

§ Allgemeine Hochschulreife oder in besonders begründeten Fällen auch Fachhochschulreife.

§ Ausbildungsvertrag als Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte über 3 Jahre.

§ Die Anmeldung erfolgt durch die Kanzlei.

 

 

3.Unterrichtsorganisation

 

Das Berufskolleg wird in Teilzeitform durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt im dualen System der Berufsausbildung, d. h. die Schüler besuchen 1 ½ Tage pro Woche das Berufskolleg. Die restliche Arbeitszeit dient der Ausbildung im Betrieb.

 

 

4.Stundentafel, Prüfungsfächer und -zeiten

 

 

Fachbezeichnung

Unterrichts-

Prüfungs-

 

stunden

zeit

Ausbildungsjahr

1.

2.

3.

 

Pflichtbereich

 

 

 

 

Allgemeine Wirtschaftslehre

4

2

1

90 Min.

Spezielle

Betriebswirtschaftslehre

4

4

4

 

150 Min.

Rechnungswesen

2

3

2

120 Min.

Anwendungsbezogene

Datenverarbeitung

 

--

 

1

 

3

 

---

Textverarbeitung

1

--

 

---

Zusatzfächer

 

 

 

 

Buchführung mit Steuer-recht (Aufbaustufe)

 

2

 

2

 

2

90 Min.

Sozialversicherungslehre

--

1

1

60 Min.

Summe

13

13

13

 

 

 

5. Abschlussprüfung

 

Der Bildungsgang wird nach einer dreijährigen Ausbildung mit einer schuli­schen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Steuerfachange­stellter/Steuerfachangestellte und einer Zusatzprüfung zum Erwerb des Assistentenabschlusses abgeschlossen.

 

Prüfungsbereiche

 

§ Allgemeine Wirtschaftslehre

§ Spezielle Betriebswirtschaftslehre

§ Rechnungswesen

 

Zusatzfächer

 

§ Buchführung mit Steuerrecht (Aufbaustufe)

§ Sozialversicherungslehre

 

Die Auszubildenden erhalten am Ende ihrer Ausbildung ein Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs in Teilzeitform und eine Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung

 

Finanzassistent / Finanzassistentin Schwerpunkt Steuern

 

Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen Herr Studiendirektor Lautenschläger unter der Telefonnummer 0621/293-2313 gern zur Verfügung.

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Abteilung Wirtschaft Abschlussprüfung 2012-Termine
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Abteilung Gesundheit Abschlussprüfung 2012-Termine
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