Eberhard-Gothein-Schule Mannheim

 

Berufsfachschule für Wirtschaft –
Wirtschaftsschule (BFW)

 


Bildungsziel

 

Die Kaufmännische Berufsfachschule (Wirtschaftsschule) soll eine höhere Allgemeinbildung und eine grundlegende kaufmännische Fachbildung vermitteln. Die Schüler legen nach zwei Jahren die Abschlussprüfung ab und erwerben mit Bestehen der Prüfung die Fachschulreife (früher Mittlere Reife).

Aufnahmevoraussetzungen

 

 

Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme in die Wirtschaftsschule sind

  1. der Hauptschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und in jedem der Fächer Englisch und Mathematik mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein müssen, oder
  2. das Zeugnis mit dem Versetzungsvermerk in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums
  3. das Abschlusszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und höchstens in einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf, oder
  4. nach dem "Modell 8+2" (= auf Antrag Besuch der Wirtschaftsschule bereits nach Ende der Klasse 8 der Hauptschule) im Jahreszeugnis der Klasse 8 der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note "gut" (2,0) und Teilnahme in Klasse 8 am Zusatzunterricht, soweit dieser an der besuchten Hauptschule angeboten wurde, oder
  5. der Nachweis eines der Nummern 1., 2. oder 3. gleichwertigen Bildungsstandes.

Falls an einer Schule nicht alle Bewerber aufgenommen werden können, ist nach Absprache eine Überweisung an eine andere Mannheimer Kaufmännische Berufsfachschule möglich. Es kann auch ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

 

 

Probezeit

 

 

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe (erstes Schulhalbjahr). Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss i. d. R. die Schule verlassen und kann nicht wiederholen. 



Stundentafel

 

 

Fächer                                          1. Schuljahr            2. Schuljahr

Pflichtbereich

Allgemeiner Bereich

Religionslehre

2

1

Deutsch

3

2

Englisch

3

4

Geschichte mit Gemeinschaftskunde

2

2

Mathematik

3

4

Sport

2

2

Biologie oder Chemie oder Physik

2

2

 

Profilbereich

 

 

Berufsfachliche Kompetenz Projektkompetenz

7

7

Berufspraktische Kompetenz

2

2

 

Wahlpflichtbereich

 

 

z.B.:

Betriebspraktikum

Übungsfirma

Ergänzender Fachunterricht

Stützunterricht etc.

4

4

 

 

Berechtigungen und Weiterbildungsmöglichkeiten

 

 

Anrechnung auf die Ausbildungszeit

Der erfolgreiche Besuch der Wirtschaftsschule wird in der Regel bei einer Ausbildung in der kaufmännischen Fachrichtung als 1. Jahr der Berufsausbildung angerechnet.

Anrechnung auf die Berufsschulpflicht

Die Absolventen haben die Möglichkeit, ohne Berufsausbildungsverhältnis eine Stelle als kaufmännische(r) Angestellte(r) anzutreten. Für sie besteht keine Berufsschulpflicht mehr.

Beamtenlaufbahn

Den Absolventen der Wirtschaftsschule steht die Beamtenlaufbahn des mittleren (nichttechnischen) Dienstes offen.

Weiterführende Schulen

  • Dreijähriges Wirtschaftsgymnasium, an dem die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann.
  • Dreijähriges Gymnasium der agrarwissenschaftlichen, der haushalts- und ernährungswissenschaftlichen und der technischen Fachrichtung.
  • Wirtschaftsoberschule, die in zwei Jahren zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führt. Eingangsvoraussetzung ist neben der Fachschulreife eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung .
  • Fachschule für Wirtschaft (frühere Bezeichnung: Fachschule für Betriebswirtschaft) mit dem Ziel: "Staatliche geprüfte(r) Betriebswirt(in)" oder Fachschule für Textverarbeitung (Ziel: "Staatlich geprüfte(r) Assistent(in) für Textverarbeitung"). Eingangsvoraussetzung ist neben der Fachschulreife eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
  • Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife. Eingangsvoraussetzung ist neben der Fachschulreife eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung.
  • Kaufmännisches Berufskolleg I und II. Nach zweijährigem Besuch kann die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent(in)" und unter besonderen Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden.
  • Einjähriges hauswirtschaftliches und sozialpädagogisches Berufskolleg und Zweijähriges Berufskolleg für Hauswirtschaft und Textilarbeit.

 

 

 

 

Anmeldung

 

 

Die Anmeldungen für die Berufsfachschule für Wirtschaft, Wirtschaftsschule (Vollzeit) können nur auf den üblichen Wegen (Anfrage persönlich, per Telefon oder Fax) über das Sekretariat vorgenommen werden.

In den Ferien empfiehlt sich die Anmeldung per Fax.

Anmeldetermin bis 28. Februar (in Ausnahmefällen auch noch später)

 

Zur Anmeldung

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Aktuell

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