Aufnahmevoraussetzungen
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Schulischer Abschluss + |
Berufsausbildung und Berufstätigkeit * |
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Realschulabschluss / Fachschulreife |
Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (Wirtschaft oder Verwaltung) und mindestens eine einjährige berufsbezogene Tätigkeit bei 3-jähriger Regelausbildung
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oder |
oder Bei Absolventen des kaufmännischen Berufskollegs II („Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistenten") eine berufs-bezogene Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
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Versetzung in die Klasse 11 des 9-jährigen bzw. Klasse 10 des 8-jährigen Gymnasiums |
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oder |
oder |
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Gleichwertiger Bildungsstand: z. B. 9+3 -Konzept |
Einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Verbindung mit der Externenprüfung nach § 40 Abs. 2 BBiG)
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Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. |
* Eine Ausnahmeregelung wird ermöglicht, wenn der Bewerber eine gleichwertige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit nachweisen kann.
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Nachweis: Abschlusszeugnis (beglaubigt) |
Nachweise: Abschlusszeugnis der Berufsschule oder eines gleichwertigen Bildungsstandes Prüfungszeugnis der Kammer oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf Nachweis der Berufstätigkeit bzw. der berufsbezogenen Tätigkeit
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Die Nachweise der Zeugnisse sind in beglaubigter Form einzureichen |
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Eine Anrechnung von bis zu einem Jahr auf die Ausbildungsdauer der Fachschule kann erhalten,
– wer die Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder den Abschluss
„Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent(in)" besitzt
– in begründeten Ausnahmefällen nach einem Gespräch mit der Schulleitung.
Für die Fachschüler(innen) besteht sowohl nach den schulrechtlichen als auch nach den förderungsrechtlichen Bestimmungen Anwesenheitspflicht.